Das Gästezimmer ist ein möbliertes Zimmer, das sich im Haus des Einwohners (oder in einem Nebengebäude an seinem Wohnsitz) befindet, um Touristen gegen Entgelt aufzunehmen.
Die Anzahl der zur Vermietung angebotenen Zimmer in derselben Wohnung ist auf 5 Zimmer und 15 Personen begrenzt.
Das Zimmer wird für eine Übernachtung zur touristischen Nutzung vermietet. Diese Übernachtung beinhaltet mindestens Frühstück, Bettwäsche und einen vom Bewohner zugesicherten Empfang. Es ist möbliert und verfügt über einen Zugang zu einem Badezimmer und einem WC.
Der Gästetisch ist nur für Bewohner geöffnet
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