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Vermietung

einer möblierten Unterkunft
Meublé de tourismeMeublé de tourisme
©Meublé de tourisme|oit Fécamp

Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus saisonal vermieten?

Aber welche Schritte sind zu beachten?

Keine Sorge, wir erklären Ihnen alles!

Das gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus saisonal vermieten möchten.

1°: Definition

einer möblierten Unterkunft

Die möblierte Ferienwohnung ist ein Haus, eine Wohnung, ein möbliertes Studio, das Sie einer durchreisenden Kundschaft gegen Entgelt zur Verfügung stellen möchten.
Diese Kundschaft macht dort einen Aufenthalt, tage-, wochen- oder monatsweise und lässt sich dort nicht nieder (außer auf Geschäftsreise).
Die saisonale Vermietung muss für höchstens 90 aufeinander folgende Tage an dieselbe Person abgeschlossen werden.

Über eine Aufnahmekapazität von 15 Personen hinaus unterliegen möblierte Wohnungen den Verpflichtungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Sicherheits- und Zugangsnormen).

2°: Verpflichtungen & Empfehlungen

für möblierte Touristenunterkünfte
a) Die Verpflichtungen: die Erklärung im Rathaus

Wenn Sie Ihre möblierte Wohnung für eine Durchgangskundschaft zur Verfügung stellen möchten, müssen Sie vor allem Ihre Erklärung im Rathaus – Formular Cerfa N°14004*04 für möblierte Wohnungen.

Diese Anmeldung ist obligatorisch, eine Quittung über die Anmeldung zur Vermietung einer möblierten Wohnung erhält der Anmelder vom Rathaus.

Die Anmeldung ist obligatorisch, eine Quittung über die Anmeldung zur Vermietung einer möblierten Wohnung wird dem Anmelder vom Rathaus ausgehändigt.

b) Die Empfehlungen : Die Einstufung

Die Klassifizierung ist freiwillig und gültig für 5 Jahre, ausgestellt von der für die Klassifizierungsbesuche zuständigen Organisation von 1* bis 5* für alle Unterkünfte.

Eine Klassifizierungstabelle (133 Kriterien), die nach einem Punktesystem mit Pflicht- und Wunschkriterien funktioniert.

  • Das Verfahren
    • Der Eigentümer der möblierten Wohnung richtet den Antrag auf Klassifizierung an die Organisation seiner Wahl,
    • Der Eigentümer der möblierten Wohnung oder sein Bevollmächtigter bestellt den Kontrollbesuch,
    • Die akkreditierte Kontrollorganisation vereinbart einen Termin und führt den Besuch unter den im Erlass vom 02/08/10 vorgesehenen Bedingungen durch.
    • Der Referent führt den Kontrollbesuch durch und legt seinen Kontrollbericht (Zusammenfassung Bericht und Kontrollraster) innerhalb von 15 Tagen vor.
    • Der Klassifizierungsbesuch wird vor Ort durchgeführt und betrifft nur das im Klassifizierungsantrag genannte Objekt.
    • Die akkreditierte Kontrollstelle trifft die Klassifizierungsentscheidung innerhalb eines Monats
    • Der Vermieter (oder sein Bevollmächtigter) verfügt über eine Frist von 15 Tagen, um den Vorschlag zur Klassifizierung abzulehnen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Klassifizierung erworben.
  • Die Vorteile
    • Sichtbarkeit: Die Klassifizierungsentscheidungen werden monatlich auf elektronischem Weg von den mit den Klassifizierungsbesuchen beauftragten Stellen an die betreffende Tourismusorganisation des Departements (CDT, ADT, …) weitergeleitet, die damit beauftragt ist, die Liste der im Departement klassifizierten Möblierungen kostenlos zur Verfügung zu stellen und auf dem neuesten Stand zu halten.
    • Steuer: Der Vermieter, dessen möblierte Wohnung klassifiziert ist, profitiert von einem pauschalen Abschlag von 71% auf seinen Gewinn, wenn er einen Umsatz von weniger als 82.800€ pro Jahr erzielt.

Kontakte aus unserem geografischen Gebiet :

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